Unternehmensberatung Fröhlich für Murnau

Fortführungs­gutachten

Wer benötigt wann eine Fortbestehensprognose bzw. Fortführungsprognose?

Banken fordern bei Weiterfinanzierung eines Kreditengagements in der Krise (Liquiditätskrise) vom Kredit-, Darlehensnehmer ein IDW S6 Gutachten, zumindest aber eine Fortbestehensprognose.

Aber auch Steuerberater verlangen bei Feststellung einer buchmäßigen Überschuldung immer öfter eine Fortbestehensprognose, da der Jahresabschluss wegen der Haftungsproblematik ansonsten nicht erstellt werden darf.

Denn eine bilanzielle Überschuldung führt nicht zwangsläufig zu einer Überschuldung auch im insolvenzrechtlichen Sinne, sondern lediglich zu der Verpflichtung, eine Fortbestehensprognose zu erstellen. Fällt diese positiv aus, muss kein Insolvenzantrag gestellt werden.

Dabei ist darauf zu achten, dass trotz der sehr ähnlichen Namensgebung

Fortbestehensprognose und Fortführungsprognose

verschiedene Sachverhalte bezeichnet werden.

Fortbestehensprognose

Bei der Fortbestehensprognose handelt es sich um die begründete Aussage, ob das Unternehmen seine Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen nachhaltig fortführen kann. Gleichzeitig ist sie daher auch eine Zahlungsfähigkeitsprognose. Dabei bestimmt nicht allein die Rentabilität, sondern auch die Liquidität das endgültige Urteil. Sie zeigt auf, ob das Unternehmen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft bestehen bleiben kann. Man geht hier von einem Prognosezeitraum für das laufende und folgende Geschäftsjahr aus und die Zahlungsfähigkeit muss innerhalb des Prognosezeitraums mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorhanden sein.

Fortführungsprognose

Gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen seine Geschäftsaktivitäten langfristig durchführen und seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Sie dient Banken als Entscheidungsgrundlage für die Aufrechterhaltung einer finanziellen Förderung.

Eine positive handelsrechtliche Fortführungsprognose kann dann abgegeben werden, wenn die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung im Planungszeitraum von mind. 12 Monaten nicht eintreten und dies überwiegend wahrscheinlich ist. Damit kann das Vermögen der Gesellschaft neu bewertet werden. Anstelle von Liquidationswerten kann im Überschuldungsstatus dann von Fortführungswerten ausgegangen werden.

Fazit zum Fortführungsgutachten:

Das Ergebnis der handelsrechtlichen Fortführungsprognose gibt Auskunft über die Bewertung der Vermögenswerte in der Bilanz: Buchwert oder Liquidationswert?

Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose gibt ein Gesamturteil über die Lebensfähigkeit des Unternehmens.

Das erforderliche Gutachten erarbeiten wir gerne für Sie mit folgenden Leistungen:

  • Erstellung Unternehmensplanung mit
    • Plan GuV
    • Plan-Bilanz
    • Plan Kapitalflussrechnung
  • Erstellung einer Fortbestehens- bzw. Fortführungsprognose

Ein Erstgespräch sollte nie Geld kosten!

Rufen Sie jetzt an